Unterrichts-Entgelte ab 01. August 2023
Unterrichtsform | Unterrichtszeit in min. | Jahresbeitrag | mtl. Abschlag bei durchschnittlich vier Mal Unterricht/Monat | |
Einzelunterricht | 45 | 816,00 | 68,00 | |
Einzelunterricht | 30 | 600,00 | 50,00 | |
Zweiergruppe oder | 45 | 480,00 | 40,00 | |
Einzelunterricht | 22,5 | |||
Dreiergruppe oder | 45 | 408,00 | 34,00 | |
Zweiergruppe oder | 30 | |||
Einzelunterricht | 15 | |||
Vierergruppe oder | 45 | 360,00 | 30,00 | |
Zweiergruppe | 22,5 | |||
Jugend dirigiert | 45 | 330,00 | 27,50 | |
Ensembleunterricht ohne Hauptfach | 240,00 | 20,00 | ||
Erwachsenenchor | 225 | 240,00 | 20,00 | |
Kinder-/Jugendchor | 45 | 180,00 | 15,00 | |
Musiklehre ohne Hauptfach | 45 | 96,00 | 8,00 | |
Musikal. Früherziehung (ab 3 Jahre) und Grundausbildung |
45 | 180,00 | 15,00 | |
Musikal. Früherziehung (ab 2 Jahre) | 30 | 144,00 | 12,00 | |
Musiktherapie | 30 | 624,00 | 52,00 | |
Instrumentenkarussell in Gruppen ab 4 Kinder ( ab 5 Jahren) | 1x wöchentlich über 2 Monate | 40,00 | 20,00 | |
Hier können Sie sich die
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Gültig ab 01. August 2023
- Erwachsenenzuschlag: + 20 % außer Studenten, Zivildienstleistende und Auszubildende
- Die Jahresgebühr ist monatlich zu bezahlen
- Nehmen jeweils gleichzeitig mehrere unterhaltsberechtigte Kinder bis zum Abschluss einer allgemeinbildenden Schule, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, Leistungen der Kreismusikschule in Anspruch, wird auf Antrag eine Ermäßigung der Unterrichtsentgelte auf das 1. Hauptfach für das 2. Kind mit 25 %, für das 3. Kind mit 25 % gewährt. Für jedes weitere Leistungen in Anspruch nehmende Kind werden Ermäßigungen in Höhe von 50 % gewährt.
- Erwachsenenzuschlag: Für Erwachsene mit eigenem Einkommen erhöht sich die jeweilige Gebühr um 20%,sofern kein Anspruch auf Ermäßigung gemäß § 8 Abs. 2 besteht. Ausgenommen von einer Erhöhung des Gebühr bei eigenem Einkommen sind Schüler/-innen (SEKII, Zweiter Bildungsweg), Studenten (Erststudium) und Auszubildende(Erstausbildung) sowie Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw. Teilnehmer mit einem Einkommen von unter 1.300 Euro. Der Teilnehmer hat einen aktuellen Nachweis zu erbringen. Die Kopie des Nachweises ist der Anmeldung beizufügen.
Leihinstrumente sind in begrenztem Umfang vorhanden (monatliche Leihgebühr 13 € oder 16 €).