Schülerportal für den Unterricht Zuhause

Ich brauche sie nicht daran zu erinnern,
wie wichtig die Musik ist,
weil sie die höchsten Gefühle,
deren der Mensch fähig ist,
zu erzeugen und zu unterstützen vermag.

Johann Heinrich Pestalozzi
(1746 - 1827)

Unterrichts-Entgelte ab 01. Januar 2022


Unterrichtsform Unterrichtszeit in min. Jahresbeitrag 4-Monatsrate monatlich
Einzelunterricht 45 744,00 248,00 62,00
Einzelunterricht 30 552,00 184,00 46,00
Zweiergruppe oder 45 444,00 148,00 37,00
Einzelunterricht 22,5
Dreiergruppe oder 45 384,00 128,00 32,00
Zweiergruppe oder 30
Einzelunterricht 15
Vierergruppe oder 45 360,00 120,00 30,00
Zweiergruppe 22,5
Jugend dirigiert 45 330,00 110,00 27,50
Ensembleunterricht ohne Hauptfach   240,00 80,00 20,00
Erwachsenenchor   144,00 48,00 12,00
Musiklehre ohne Hauptfach 45 90,00 30 7,50
Musikal. Früherziehung/
Musikal. Grundausbildung
45 180,00 - 15,00
Musiktherapie NEU 30 624,00 208,00 52,00
Hier können Sie sich die
› Vollständige Entgeltordnung als PDF-Dokument herunterladen und ausdrucken.
› Link zu Acrobat-Reader.
Gültig ab 01. Januar 2022
  • Erwachsenenzuschlag: + 20 % außer Studenten, Zivildienstleistende und Auszubildende
  • Die Jahresgebühr ist monatlich zu bezahlen
  • Nehmen jeweils gleichzeitig mehrere unterhaltsberechtigte Kinder bis zum Abschluss einer allgemeinbildenden Schule, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, Leistungen der Kreismusikschule in Anspruch, wird auf Antrag eine Ermäßigung der Unterrichtsentgelte auf das 1. Hauptfach für das 2. Kind mit 25 %, für das 3. Kind mit 25 % gewährt. Für jedes weitere Leistungen in Anspruch nehmende Kind werden keine Gebühren erhoben
  • Erwachsenenzuschlag: Für Erwachsene mit eigenem Einkommen erhöht sich die jeweilige Gebühr um 20%, sofern kein Anspruch auf Ermäßigung gemäß § 8 Abs. 2 besteht. Ausgenommen von einer Erhöhung des Gebühr bei eigenem Einkommen sind Schüler/-innen (SEK II, Zweiter Bildungsweg), Studenten (Erststudium) und Auszubildende (Erstausbildung) sowie Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw. Teilnehmer mit einem Einkommen von unter 850 €. Der Teilnehmer hat einen aktuellen Nachweis zu erbringen. Die Kopie des Nachweises ist der Anmeldung beizufügen
Leihinstrumente sind in begrenztem Umfang vorhanden (monatliche Leihgebühr 13 € oder 16 €).